Mehr Verkehrssicherheit durch korrekte Einstellung
Mehr Verkehrssicherheit durch korrekte Einstellung Für eine optimale
Fahrbahnausleuchtung bei möglichst geringer Blendung anderer Verkehrsteilnehmer
ist die korrekte Einstellung der Abblend-, Fern- und Nebelscheinwerfer von
Kraftfahrzeugen unabdingbar. Um dies zu erreichen, müssen die vertikale und die
horizontale Ausrichtung des Scheinwerferlichtbündels die in der
HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie festgelegten Bedingungen erfüllen. Im Rahmen der
Hauptuntersuchung wird die Einstellung der Scheinwerfer mit einem
Scheinwerfereinstellprüfgerät (SEP) überprüft. Dabei wird die Messkette vom
Scheinwerfer über das SEP bis zum Ablesen am SEP von mehreren Faktoren
beeinflusst.
Diese Faktoren tragen zur Messunsicherheit des abgelesenen Messwertes bei,
wobei die Aufstellflächen und das SEP selbst den größten Einfluss darauf haben.
Aus diesem Grund wird auf die Maßhaltigkeit der Aufstellflächen in der neuen
Richtlinie besonders großer Wert gelegt.
System zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer.
Mit der neuen HU-SW-Richtlinie wird das Prüfsystem eingeführt. Dieses besteht
aus dem SEP und den Aufstellflächen (getrennt in den Einsatzbereich des SEP und
die Aufstellfläche des Fahrzeugs). Aufstellflächen können sein: u Hebebühne u
Grube u Freifläche Die Mindestmaße, die ein Prüfsystem erfüllen muss, können der
Skizze in Bild 1 entnommen werden. Für ein
Prüfsystem, auf dem nur einspurige Fahrzeuge (Kräder) untersucht werden, ist
eine Fahrspur mit einer Länge von 2,5m ausreichend.
Die rechteckige Fläche links in Bild 1 stellt den SEP-Einsatzbereich dar. Die
Auswirkung der Unebenheit des Einsatzbereichs auf das Messergebnis des SEP darf
maximal ± 0,1% betragen. Für die Aufstellfläche des Fahrzeugs gelten die
Toleranzwerte wie in Bild 2 ersichtlich. Falls bei der Überprüfung
der Aufstellfläche des Fahrzeugs eine Neigung festgestellt wird, so darf diese
nicht größer als ±1,5% sein.
. Damit diese Anforderungen bei Neu- oder Umbauten eingehalten werden, weisen
Sie Ihren Architekten, Bauunternehmer oder Estrichleger unbedingt vor Beginn der
Arbeiten auf diese Bedingungen hin und machen Sie diese zum festen Bestandteil
des Auftrags.
Durchführung der Stückprüfung
Die Stückprüfung beinhaltet eine Sicht- und Funktionsprüfung des SEP, die
Kalibrierung des SEP, eine Überprüfung der Flächeneigenschaften und eine
eventuelle Justage des SEP.
Durchgeführt werden darf die Stückprüfung ausschließlich durch einen
Sachkundigen mit ausreichend genauen Messmitteln und einem Schulungsnachweis
gemäß der HU-SW-Prüfrichtlinie.
Die Kalibrierung wird mit der vom Hersteller des SEP gelieferten Vorrichtung,
soweit vorhanden, und unter Beachtung der ebenfalls vom jeweiligen Hersteller
vorliegenden Anweisung für die messtechnische Prüfung des SEP durchgeführt.
Die Kalibrierung des SEP erfolgt beispielsweise in den Positionen 0%, 1,2%
und 2% Neigung bei PKW oder 0%, 2% und 4% Neigung bei LKW. Eine von der Nulllage
abweichende Justage des SEP ist dann erforderlich, wenn bei der Überprüfung der
Flä- cheneigenschaften eine (zulässige) Neigung ermittelt wurde, die
auszugleichen ist.
Nach Abschluss der Stückprüfung wird vom Sachkundigen ein Kalibrierschein
erstellt, der in der Untersuchungsstelle eingesehen werden
kann.